Bei der Hautdesinfektion ist der Unterschied zwischen intakter und nicht intakter Haut sehr wichtig. Bei nicht intakter Haut ist das Haus geschädigt und es ist amtlich vorgeschrieben, dass eine Desinfektion nur mit Mitteln erfolgen darf, die vom RVG zugelassen sind. Intakte Haut kann mit Mitteln desinfiziert werden, die im Rahmen des Biozidregisters zugelassen sind. Wir empfehlen Pureskin vor allem als klares Hautdesinfektionsmittel. Podiskin (blau) und Pureskin enthalten rückfettendes Glycerin und werden vorzugsweise nicht verwendet, wenn noch eine Nagelspange oder künstliche Nägel gesetzt werden sollen. Alkohol 80% ist auch als Biozid zur Hautdesinfektion geeignet. Podilon besteht zu 80% aus Alkohol, hat aber eine eigene Biozid-Nummer.